
Wenig gefahren wegen Corona?
- Geld zurück von der Kfz-Versicherung: Viele Autofahrer können wegen der Corona-Pandemie gerade eine Menge Geld bei ihrer Kfz-Versicherung sparen
- Allerdings braucht es dazu Eigeninitiative, mahnen Verbraucherschützer
- Denn die Versicherer erstatten zwar Beiträge bei niedrigerer Fahrleistung – es gibt aber Tücken
Im Zuge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde in den letzten Wochen wesentlich weniger Auto gefahren. Als logische Folge daraus sind auch die Unfall- und Schadenszahlen stark gesunken. Schätzungen gehen von einer Halbierung der Schadenskosten für die Versicherer in den Lockdown-Wochen aus. In den USA haben zahlreiche Autohalter daher Rückerstattungen oder Rabatte auf ihre Versicherungsprämien erhalten. Ob es auch hierzulande so kommt, bleibt dagegen abzuwarten. Immerhin hat einer der Platzhirsche unter den Kfz-Versicherern bereits angekündigt, seine Kunden bei einem weiterhin günstigen Schadensverlauf an den Ersparnissen zu beteiligen – ob in Form von Rabatten oder von Rückerstattungen, ließ er bislang offen. Andere Versicherer betonen, dass vor allem die zukünftige Schadensentwicklung für die Beitragskalkulation ausschlaggebend sei, und die Prognosen gehen momentan von einer baldigen Normalisierung aus.
Sorgt der Corona-Lockdown für niedrigere Auto-Versicherungs-Beiträge?
Homeoffice, Kurzarbeit, geschlossene Geschäfte und Restaurants – angesichts der Corona-Pandemie gab es in den vergangenen Monaten viele Gründe, das Auto stehen zu lassen. Und wer weniger mit seinem Pkw gefahren ist, muss theoretisch auch weniger Geld für die Kfz-Versicherung bezahlen. Soweit die Theorie. Praktisch ist das allerdings nicht ganz so einfach, wie Verbraucherportale warnen.
Die gute Nachricht:
Wer wegen der Corona-Beschränkungen deutlich weniger Auto fährt als sonst, kann jedenfalls schon einmal Beiträge sparen, indem er die versicherte jährliche Fahrleistung reduziert. Laut Angaben eines großen Vergleichsportals bringt schon die Herabsetzung von 20.000 km auf 14.000 km eine Beitragssparnis von im Schnitt 12 %.
Wer wegen der Corona-Pandemie überraschend wenig Kilometer auf dem Tacho hat, bekommt aber trotzdem nicht automatisch einen Rabatt oder gar eine Rückzahlung. Stattdessen müssen Autofahrer selbst aktiv werden und der Versicherung melden, dass die erwartete Fahrleistung deutlich unterschritten wird. Dies ist dem Versicherer am besten schriftlich mitzuteilen.
Jetzt schnell sein, denn nicht alle Kfz-Versicherungen sind kulant!
Laut Verbraucherschützern gibt es einen guten Grund, so schnell wie möglich zu handeln: Eine ganze Reihe von Versicherern passt den Beitrag erst ab dem Zeitpunkt an, ab dem sich der Versicherte gemeldet hat. Dazu gehören auch große und populäre Versicherer. Bei anderen Versicherungen gilt die Erstattung hingegen rückwirkend. Kunden von kulanteren Versicherern können sich deshalb bis Ende des Jahres Zeit lassen.
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Wer sich jetzt ärgert, bei einem weniger kulanten Versicherer zu sein, hat – wie alle anderen auch – nun die Möglichkeit, nach neuen Anbietern zu suchen. Mit Blick auf die bevorstehende Wechselsaison bei den Kfz-Versicherungen, zeichnen sich diverse Kundenvorteile ab. Wegen der Pandemie und des damit gesunkenen Verkehrsaufkommens sind die Schadenssummen deutlich gesunken, dies wird sich bei einigen Versicherern zum Vorteil für Neukunden deutlich bemerkbar machen.
Jetzt die Wechselsaison zum eigenen Vorteil nutzen
Erhebungen, welche Versicherung in diesem Jahr am günstigsten ist, liegen indes noch nicht vor. Aber weil die Prämie ohnehin von einer Reihe individueller Faktoren abhängig ist, raten Verbraucherschützer zur Nutzung von Vergleichsportalen.
Unabhängigen Versicherungsexperten zufolge ist allein durch einen Versicherungswechsel eine jährliche Ersparnis von bis zu 25 Prozent möglich, was letztendlich auf mehrere 100 € hinauslaufen kann.
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- Garantiert gleiche Leistungen oder besser als bei deinem aktuellen Vertrag
- Keine Abfrage gefahrener Kilometer
- Keine Werkstattbindung
- uneingeschränkter Fahrerkreis
- 100% digitaler und somit sehr schneller Schadenservice per Handy


Erhebungen, welche Versicherung in diesem Jahr am günstigsten ist, liegen indes noch nicht vor. Aber weil die Prämie ohnehin von einer Reihe individueller Faktoren abhängig ist, raten Verbraucherschützer zur Nutzung von Vergleichsportalen.
Durch einen Auto-Versicherung-Wechsel ist eine Ersparnis von bis zu 25 % pro Jahr möglich, d.h. letztendlich eine Ersparnis von mehreren hundert Euro!


Unser Tipp 2020:
Du hast keine Lust auf einen Vergleichsmarathon mit langwierigen Berechnungen auf verschiedenen Portalen oder auf unterschiedliche Empfehlungen verschiedener Versicherungsvermittler die alle die besten und günstigsten sein wollen, um dann im Januar festzustellen, dass der Wechsel zu den beantragten Konditionen doch nicht stattfinden kann und Du nun einen höheren Beitrag als vorher bezahlen mußt, weil Dir z.B. Deine Rabatte nicht komplett mitgegeben werden können oder Du keinen Rabattretter mehr hast, etc, etc, ….
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen:
- Dein Vorvertrag muss mindestens seit 6 Monaten bestehen
- Du darfst nicht von deiner Vorversicherung gekündigt worden sein
- Es liegt kein regulierter Kfz-Haftpflichtschaden vor (Vertrag muss in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung seit 2 Jahren Schadensfrei sein)
- Bei deinem zu versichernden Fahrzeug handelt es sich um einen PKW mit amtlichem Kennzeichen, ohne besonderen Verwendungszweck
Welche Vorteile habe ich bei meinem Kfz-Versicherungs-Wechsel?
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Wie funktioniert der Versicherungs-Wechsel?
- Formular im Link komplett, vollständig, genau und wahrheitsgemäß ausfüllen
- Letzte Beitragsrechnung und/oder Versicherungspolice hochladen
- Nach Prüfung der eigenen Eingaben das Formular mit klick auf dem Button „Speichern & Angaben prüfen“ absenden
- Nach Prüfung durch den Versicherer erhälst Du Deine neue Versicherungspolice und eine entsprechende neue Versicherungsbestätigung (eVBÜ) geht automatisch zur zuständigen Zulassungsstelle
- Dein Versicherungswechsel ist nun abgeschlossen und du bist Preisstabil bestens versichert. Du erhälst Zugang zu Deiner Service-App und die Kontaktdaten deines persönlichen Ansprechpartners
Was ist beim Auto-Vericherungs-Wechsel unbedingt zu beachten?
Bei einem Antrag auf Versichererwechsel ist zwingend das richtige Beginn-Datum, die korrekte und vollständige Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie Vorversicherungsnummer (Versicherungsscheinnummer) und das korrekte Kennzeichen anzugeben.
Nur so kann die Übermittlung der eVBÜ-Nummer durch die Gesellschaft an die Zulassungsstelle gewährleistet werden.
Ein automatischer Austausch der eVBÜ findet nur zur Hauptfälligkeit am 01.01. jeden Jahres statt.
Bei einem unterjährigen Versichererwechsel (Kündigungsmöglichkeit z.B. zum 31.03.) muss der Austausch bei vielen Gesellschaften separat nach Antragstellung beim neuen Versicherer beantragt werden.
Prüfe bitte unbedingt die Hauptfälligkeit Deines aktuellen Autoversicherungsvertrages.
Im zweifel bitte unbedingt die aktuelle Versicherungspolice zusätzlich zur letzten Beitragsrechnung mit hochladen!
Nur so ist ein problemfreier Versicherungswechsel zu gewährleisten.
Wie kündige ich meine Kfz-Versicherung richtig?
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.
Zum einem gibt es die Option einer regulären Kündigung zum Ende des Versicherungsvertrages.
(in der Regel zum Ende des Kalenderjahres 31.12.)
Zum anderen kann sich in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Sonderkündigung ergeben.
ACHTUNG:
Nicht in jedem Fall entspricht das Versicherungsjahr auch dem Kalenderjahr!
So können Verträge von einigen Anbietern auch über ein „Zeitjahr“ (12 Monate) z.B. vom 1. September 2019 bis 31. August 2020 laufen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung müsste dann in diesem Beispiel bis zum 31. Juli 2020 erfolgen.
In welchen Fällen kann die Kfz-Versicherung unterjährig beginnen?
-Wenn das alte Auto durch ein neues Auto ersetzt wird (Fahrzeugwechsel)
-Wenn zum ersten Mal ein Auto erworben wird und dieses zum ersten Mal zugelassen und versichert wird
Weiter Informationen zur richtigen Kündigung Deiner Kfz-Versicherung findest Du unter folgendem Link: „Autoversicherung richtig kündigen“
Alles klar? Dann einfach Formular ausfüllen – und direkt bestens versichert sein!


Deutlich weniger Verkehrsunfälle, aber kaum weniger Todesopfer.
Einzelne Kfz-Versicherer hatten den Trend bereits bestätigt: Die Zahl der Verkehrsunfälle ist bedingt durch den Corona-Lockdown erheblich zurückgegangen.
Diesen logischen Effekt des forcierten Zu-Hause-Bleibens hat das Statistische Bundesamt nun konkret beziffert:
Im April sank die Gesamtunfallzahl um rund 35 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf rund 144.500, den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung.
Ähnlich stark ging auch die Zahl der Verletzten zurück, nämlich um circa 33 Prozent auf etwa 21.000.
Bei den registrierten Verkehrsunfällen kamen allerdings kaum weniger Menschen zu Tode als im Vorjahr, nämlich 236, was einem Minus von 3 Prozent gegenüber April 2019 entspricht. Über die Gründe kann man nur spekulieren.
Bremen verzeichnete bei den Unfällen mit Personenschaden mit –23,7 Prozent den stärksten Rückgang, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (–22,5) sowie Brandenburg und Bayern (beide –22,3). In Rheinland-Pfalz sank die Zahl dieser Unfälle hingegen mit –13,6 Prozent am wenigsten unter den Bundesländern.


Die reguläre Kündigung
Im Normalfall läuft eine Kfz-Versicherung ein Jahr (Kalenderjahr), beginnend am 1. Januar und endet zum 31. Dezember. Wenn der Autofahrer seine Kfz-Versicherung kündigen möchte, kann er das ohne Angabe von Gründen tun. Er muss lediglich bis zum Stichtag den 30. 11., also einen Monat vor Ablauf (31.12) der Versicherung, gekündigt haben. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.


Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.
Zum einem gibt es die Option einer regulären Kündigung zum Ende des Versicherungsvertrages.
(in der Regel zum Ende des Kalenderjahres 31.12.)
Zum anderen kann sich in bestimmten Fällen die Möglichkeit einer Sonderkündigung ergeben.
ACHTUNG:
Nicht in jedem Fall entspricht das Versicherungsjahr auch dem Kalenderjahr!
So können Verträge von einigen Anbietern auch über ein „Zeitjahr“ (12 Monate) z.B. vom 1. September 2019 bis 31. August 2020 laufen. Die Kündigung der Kfz-Versicherung müsste dann in diesem Beispiel bis zum 31. Juli 2020 erfolgen.
In welchen Fällen kann die Kfz-Versicherung unterjährig beginnen?
- wenn das alte Auto durch ein neues Auto ersetzt wird (Fahrzeugwechsel)
- wenn zum ersten Mal ein Auto erworben wird und dieses zum ersten Mal zugelassen und versichert wird
Das Sonderkündigungsrecht
In besonderen Fällen ist es möglich, seine Kfz-Versicherung jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Sobald ein spezieller Kündigungsgrund eingetreten ist, beginnt die Kündigungsfrist.
Deswegen sollten Sie stets den konkreten Grund der Sonderkündigung angeben.
In diesen speziellen Fällen ist die außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages möglich:
Bei einem Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung
Im Schadensfall
Bei einer Änderung der Vertragsbedingungen
Fahrzeugwechsel / Neuzulassung
Wechseln Sie Ihr Fahrzeug, können Sie ganz bequem aus Ihrem bestehenden Vertrag aussteigen. Sie sind nicht dazu verpflichtet bei Ihrer bisherigen Versicherung zu bleiben. Dieses gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen. Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug abmelden, endet die Kfz-Versicherung automatisch.
Schadensfall
Entsteht an Ihrem Auto ein Schaden, dürfen Sie den Versicherungsvertrag im laufenden Kalenderjahr kündigen und zu einer anderen Versicherung wechseln. Die Kündigungsfrist von einem Monat beginnt, sobald der Versicherer den Schaden reguliert (bezahlt oder die Bezahlung abgelehnt) hat. Besteht der Fall, dass Sie Ihren Versicherungsbeitrag vom gesamten Jahr schon bezahlt haben, ist die Kfz-Versicherung dazu verpflichtet Ihnen den Restbetrag zu erstatten.


ACHTUNG:
Auch der Versicherer hat das Recht zur Kündigung nach einem Schadensfall!
Änderung der Vertragsbedingungen
Tritt der Fall ein, dass Ihre Kfz-Versicherung teurer wird, ist das in der Regel ein Grund für eine Sonderkündigung. Sobald Sie von Ihrer Versicherung schriftlich über eine Preiserhöhung informiert wurden, haben Sie das Recht innerhalb von einem Monat zu kündigen. Entscheidend ist aber, wer den Preisanstieg „verursacht“ hat.
Sie dürfen Ihre Versicherung kündigen, wenn:
- der Beitrag aufgrund einer Neueinstufung der Typklasse durch den Versicherer steigt
- der Beitrag steigt, ohne dass die Versicherung ihre Leistungen verbessert
Sie dürfen nicht kündigen, wenn:
- sich Ihre Regionalklasse aufgrund eines Umzuges ändert und die Versicherung daraufhin den Beitrag anheben muss
- aufgrund eines Versicherungsschadens Ihr Beitrag im darauf folgenden Jahr erhöht wird
WICHTIG:
Wenn die Bekanntgabe der Beitragserhöhung erst im Januar erfolgt, können Kunden rückwirkend zum 31. Dezember die Police aufheben.


Die Anhänger-Versicherung kann in vielen Fällen günstiger versichert werden. Oftmals sind Zugfahrzeug und Anhänger bei verschiedenen Anbietern versichert. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 gilt dann bei einem Unfall, dass die Schadenssumme hälftig zwischen beiden Versicherern aufgeteilt wird. Das führte und führt zu Mehraufwand, da jeder Schaden von zwei Versicherern bearbeitet werden muss.
Im Endeffekt besteht teilweise bei der Anhänger-Versicherung eine teure „Doppelversicherung“– und diese bedeutet für die Versicherungsnehmer in vielen Fällen unnötig hohe Beiträge.
So verweist der Verband der Automobilindustrie auf Flottenunternehmen mit Tausenden Fahrzeugen, deren Versicherungsschutz um Millionen Euro teurer sei als nötig. Spediteure ebenso wie Besitzer von Wohnwagen oder Bootsanhängern können aber offenbar bald aufatmen, denn ihr Haftpflichtschutz könnte sich verbilligen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht möchte eine Neuregelung durchsetzen, der zufolge nach einem Unfall nur der Versicherer des Zugfahrzeugs zuständig sein soll. Damit würde der Verwaltungsaufwand deutlich abnehmen. Inwieweit dies –und nicht zuletzt auch eine veränderte Risikosituation für die jeweiligen Versicherer – zu einer Prämiensenkung führt, bleibt einstweilen abzuwarten.
Allgemeine Informationen zur Anhänger-Versicherung
Für jedes Fahrzeug, welches für den Straßenverkehr zugelassen ist, ist eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Das deutsche Pflicht-versicherungsgesetz (PflVG, nicht amtliche Abkürzung), im Langtitel „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“, regelt die Pflicht zu einem Vertrag über eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Halter von Kraft-fahrzeugen oder Anhängern, die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen geführt werden (sollen). Eine Versicherung für Anhänger bieten die meisten Versicherungsunternehmen an, bei denen auch Kfz-Versicherungen angeboten werden.
Ein Anhänger ist nicht automatisch über das ziehende Fahrzeug versichert. Zur Zulassung muss der Haftpflichtschutz durch eine Anhänger-Versicherung nachgewiesen werden. Auf Wunsch kann für den Anhänger darüber hinaus eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Anhänger-Versicherung – Möglichkeiten Versicherungsumfang:
- Haftpflicht = gesetzliche Pflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung
Besonderheiten bei der Anhänger-Versicherung:
- kein Schadenfreiheitsrabattsystem
- Prämienberechnung immer zu 100%
- eventuell muss das ziehende Fahrzeug beim selben Unternehmen versichert sein
- Vollkaskoversicherung – wird nicht von allen Versicherern für Anhänger angeboten
Beitragsrelevante Kriterien:
- Anhängerart = Pkw-Anhänger, LKW-Anhänger, Pferdeanhänger, Bootsanhänger
- Nutzungsart – private oder gewerbliche Nutzung
- Nutzlast des Anhängers
- bei Teil- und Vollkasko – Neuwert des Anhängers
Warum braucht man ein Anhänger eine eigene Versicherung?
Anhänger können nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie von einem Zugfahrzeug bewegt werden. Dennoch benötigen sie eine eigene Versicherung. Bis zur Neuregelung des
Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2002 waren Anhänger automatisch über das ziehende Fahrzeug mitversichert, sobald sie bewegt wurden. Im ruhenden Straßenverkehr war eine Versicherung nicht
zwingend erforderlich und die Schadenregulierung oftmals schwierig. Daher muss für Anhänger seit der Neuregelung eine eigene Versicherung nachgewiesen werden.
Kann ich Angebote unabhängig vergleichen?
Ja. Für alle zulassungspflichtigen Anhänger muss mindestens ein Haftpflichtschutz durch eine Anhängerversicherung nachgewiesen werden. Obwohl die Versicherungsprämien relativ günstig sind,
gibt es Unterschiede in den Angeboten. Mit Hilfe eines Versicherungsvergleichs kann schnell und einfach die beste Anhängerversicherung gefunden werden. Nutzen Sie für den Vergleich unseren Online-Tarifrechner.
Ermitteln Sie in nur 2-Minuten Ihren individuellen Preis-Leistungs-Siegers.
autoversicherung-test.info
Welchen Versicherungsschutz bietet eine Anhänger-Versicherung?
Sie bieten zunächst den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz. Darüber hinaus kann auch eine Teilkasko- und/oder eine Vollkasko-versicherung mit eingeschlossen werden.
Wenn Sie im Urlaub einen Camper bzw. Wohnmobil-Anhänger mieten, dann ist eine entsprechende Versicherung immer bereits inklusive. Eine Vollkasko-versicherung beinhaltet immer auch eine Teilkasko. Umgekehrt ist eine Teilkaskoversicherung auch separat, ohne Vollkaskoschutz, abschließbar.
Was ist beim Abschluss einer Anhänger-Versicherung zu beachten?
Grundsätzlich handelt es sich um eigenständige Versicherungen. Trotzdem ist es bei vielen Versicherungsgesellschaften zwingend erforderlich, dass das Zugfahrzeug bei derselben Gesellschaft versichert ist. Auch wenn ein Angebot besonders günstig und attraktiv aussieht, kann es passieren, dass das Angebot nicht wahrgenommen werden kann, weil das Zugfahrzeug bei einem anderen Versicherer versichert ist. Es gelten auch hier die Allgemeinen und Besonderen-Kündigungstermine der Kfz-Versicherung.
Sehen Sie dazu auch unseren Artikel: Kfz-Versicherung richtig kündigen.


Die Schadenkosten für die Kfz-Haftpflicht sind zwischen 2013 und 2018 um fast 16 Prozent nach oben geschnellt. Das geht aus der „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2018“ hervor, die vom Versicherer-Gesamtverband (GDV) und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstellt wurde.
Zwar stieg auch die Zahl der versicherten Fahrzeuge (auf knapp 44,6 Millionen), jedoch nur um 7 Prozent. Noch geringer fiel der Anstieg bei der Zahl der Unfälle aus, die 2018 nur um gut 2 Prozent über dem Wert von 2013 lag, nämlich bei 2,76 Millionen. Die Kosten pro Schadensfall steigen also. Im Ergebnis mussten die Versicherer 2018 rund 9,92 Milliarden Euro für die Schadensregulierung aufwenden.
In der Statistik wird zwischen den drei Tarifgruppen:
- N (normal versichert)
- B (öffentlicher Dienst/Beamte)
- A (Landwirtschaft) unterschieden
Landwirte scheinen die vorsichtigsten Fahrer zu sein, denn pro 1.000 Fahrzeuge verursachen sie 47 Unfälle.
In der Gruppe N, der rund drei Viertel aller Pkw zugehören, sind es 63 Unfälle pro 1.000 Fahrzeuge.
Die niedrigste durchschnittliche Schadenshöhe ist dagegen mit 3.354 Euro bei Beamten zu verzeichnen, während die Landwirte mit 4.299 Euro auf den höchsten Wert kommen. Die Tarifgruppe: N liegt mit 3.647 Euro in der Mitte.
Weniger Verkehrsunfälle in 2020 durch den Corona-Lockdown
Deutlich weniger Verkehrsunfälle durch den Corona-Lockdown, aber kaum weniger Todesopfer. Einzelne Kfz-Versicherer hatten den Trend bereits bestätigt: Die Zahl der Verkehrsunfälle ist bedingt durch den Corona-Lockdown erheblich zurückgegangen. Diesen logischen Effekt des forcierten Zu-Hause-Bleibens hat das Statistische Bundesamt nun konkret beziffert: Im April sank die Gesamtunfallzahl um rund 35 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf rund 144.500, den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Ähnlich stark ging auch die Zahl der Verletzten zurück, nämlich um circa 33 Prozent auf etwa 21.000. Bei den registrierten Unfällen kamen allerdings kaum weniger Menschen zu Tode als im Vorjahr, nämlich 236, was einem Minus von 3 Prozent gegenüber April 2019 entspricht. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Bremen verzeichnete bei den Unfällen mit Personenschaden mit –23,7 Prozent den stärksten Rückgang, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (–22,5) sowie Brandenburg und Bayern (beide –22,3). In Rheinland-Pfalz sank die Zahl dieser Unfälle hingegen mit –13,6 Prozent am wenigsten unter den Bundesländern.
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Der Versicherungsmarkt in Deutschland ist heiß umkämpft. Die Versicherer buhlen um neue Kunden. Nutzen Sie diesen Wettbewerb zu Ihrem Vorteil und sparen durch einen cleveren Kfz-Versicherungsvergleich bares Geld. Je nach Anbieter und Tarif sind Einsparungen von mehreren hundert Euro pro Jahr für Sie möglich.
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„Denn wer bezahlt schon gerne zu viel Geld für seine Versicherungen, wenn man bei einem anderen Versicherungsunternehmen den gleichen
Quelle – Kundenumfrage Versicherungsvertrieb 2017
Versicherungsumfang mit einem deutlich geringeren Beitrag erhält.“