
Die Kfz-Versicherung
Bei der Kfz-Versicherung werden im Wesentlichen zwei Arten von Versicherungen unterschieden:
- die Haftpflichtversicherung und
- die Kaskoversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jeder Halter eines Kfz ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese muss Schäden abdecken, die durch den Gebrauch eines Kfz entstehen und durch den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer verursacht worden sind. Ohne den Nachweis dieser Pflichtversicherung kann in Deutschland kein Fahrzeug zugelassen werden.
Jeder Versicherer ist verpflichtet, auf Antrag Haftpflichtversicherungsschutz zu gewähren.
Die Abschlusspflicht beschränkt sich Sie hierbei allerdings auf einen gesetzlich vorgegebenen Mindestumfang. Zahlen Sie die Versicherungsprämie für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht, wird das Fahrzeug stillgelegt.
Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall
Im Schadensfalle prüft der Versicherer, ob die gegen den Versicherungs-nehmer erhobenen Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Berechtigte Ansprüche befriedigt er, unberechtigte Ansprüche wehrt er für den Versicherungsnehmer ab.

Kfz-Kaskoversicherung:
Die Kfz-Kaskoversicherung leistet bei Diebstahl und Schäden am eigenen Kfz, für die kein Dritter verantwortlich gemacht werden kann.
Über den Abschluss einer Kaskoversicherung sollten Sie je nach Wert des Fahrzeugs entscheiden.
Weitere ergänzende Versicherungen im Rahmen der Kfz-Versicherung:
Eine Fahrerschutzversicherung oder ein Schutzbrief können eine sinnvolle Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes sein.